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„Wasser- & Bodenverbände“ / WRRL

Wasser ist das Lebenselexier unserer Existenz  auf unserem Planeten Erde. Ein Leben von Mensch, Flora, Fauna und Habitat ohne  Wasser ist schier undenkbar.

 

Der Wald trägt hierbei in seinen wichtigsten Funktionen als Wasserspeicher, als Wasserfilter und Grundwasserneubilder erheblich zur Qualität und Quantität des Wassers bei.

 

Völlig klar, dass wir Waldbesitzer diese quasi  Wasserdienstleistungen in ausreichender Menge zur Verfügung stellen. Gleichwohl kann es nicht sein, das die wasserfördernden und wasserspendenden Maßnahmen im Wald ausschießlich auf dem Rücken der Waldbesitzer getragen werden. Dem gerechten Ausgleich der Allgemeinheit an uns Waldbesitzer gilt hier der Hauptblickwinkel unserer Arbeit.

 

Wasser verläuft unterirdisch als Grundwasser  und oberirdisch in Flüssen, Bächen, Gräben und Seen.


Zum Teil als natürliche und zum Teil als künstliche von Menschenhand geformte Gewässer. Letztere unterscheidet man in:

  •   Gewässer 1. Ordnung (z.B. Bundeswasserstrassen)
  •   Gewässer 2. Ordnung
  •   Gewässer 3. Ordnung (in  Mecklenburg-Vorpommern entfällt dies)

 

Wasser- und Bodenverbänden

Den oberirdischen Gewässern obliegt nach der Bundes- und Landes-Gesetzgebung die Unterhaltungspflicht in Mecklenburg-Vorpommern den „Wasser- und  Bodenverbänden“.

 

WRRL

Im Jahre 2000 trat die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der  Europäischen Union zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der  Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, kurz: Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), in Kraft.


Hiernach sollen bis 2015, spätestens jedoch bis 2027 die Gewässer Mecklenburg-Vorpommerns sich in einem Zustand befinden, der nur gering von einem natürlichen Zustand abweicht. Hierzu werden Bewirtschaftungspläne nach Art. 13 der EG-WRRL im regionalen Bereich nach bestimmten Wasserkörper-Einzugsbereichen aufgestellt.

 

Um ihnen als  betroffenen Waldbesitzer einen Überblick über die spezifischen Arbeiten zu  vermitteln, verweisen wir auf die nachfolgenden Internetseiten:

 

  1. www.wrrl-mv.de unterrichtet Sie  über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Internetseiten  werden unterhalten vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie  Mecklenburg-Vorpommern (LUNG), das die fachliche Umsetzung kordiniert.
     
  2. www.wasserblick.net ist eine  Bund-/Länder Infoplattform, auf der Sie über die Rubriken „SERVICE“ ▬►Öffentliches Forum ▬►Länderinformation  ▬►Mecklenburg-Vorpommern ▬►BP-(Bewirtschaftungsvorplanungen)  zu den jeweiligen staatlichen Ämtern für  Landwirtschaft und Umwelt (STALU) kommen, wo die Sie betroffenen  Gebiete und Maßnahmenplanungen ausführlich dargestellt sind.

Bei den STALU’s befinden sich Arbeitskreise, in denen auch Sie als betroffener Waldbesitzer zur  Mitarbeit angeregt werden. Dies wird ausdrücklich erwünscht und erbringt den  Vorteil, frühzeitig Einfluß auf die Sie betreffenden Maßnahmeplanungen zu nehmen.

 

Wir appellieren an  eine frühzeitige Mitarbeit Ihrerseits.

 

Die Umsetzung der WRRL in MV, LUNG-MV

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