NATURA 2000

………ist  die Bezeichnung eines komplexen Verbindungswerkes von einer Vielzahl besonders ökologisch wertvoller Schutzgebiete nach Maßgaben der Richtlinie 92/43/EWG kurz  gesagt der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat)  und der Richtlinie 79/409/EWG kurz gesagt Vogelschutzrichtlinie.


Beide  Richtlinien bilden in der gesetzlichen Bundes- und Landesumsetzung zusammen mit  einer weiteren Vielzahl unterschiedlicher Gesetzgebungen wie z.B. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG-MV),  Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG-MV) sowie einiger Landesverordnungen ein  umfassendes rechtliches Handlungswerk zum Lebensraum- und Artenschutz.
Dies dient zugleich dem Schutz der biologischen Vielfalt von Arten und  Lebensräumen (Biodiversität).


Im  Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gliedert sich somit das weite Feld des  Naturschutzes in die nachfolgend aufgeführten Bestandteile des Netzwerkes von  Schutzausweisungen, mit denen sich nahezu jeder Waldbesitzer auseinander setzen  muß :

    ● Vogelschutzgebiete (SPA)
    ● FFH-Gebiete
    ● Landschaftsschutzgebiete
    ● Naturparke
    ● Naturschutzgebiete
    ● Biosphärenreservate
    ● Gesetzlich geschützte Biotope (§ 20 LNatSchG)
    ● Geschützte Landschaftsbestandteile
    ● Gesonderte Horstschutzzonen

 

Alle  zusammen in einer Gesamtflächenausweitung von >120.000 ha.

 

Sie  finden eine Zusammenstellung nebst Kartenmaterial auf dem folgenden Link des  Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie-MV (LUNG):
http://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/natur/schutzgebiete_portal/schutzgebiete_karten.htm

 

Zu  den Schutzgebietsausweisungen gibt es in MV eine Reihe von entsprechenden  Landesverordnungen, die Sie unter den jeweiligen Rubriken der  Schutzausweisungen als pdf-Datei zum Herunterladen auf ihren Computer finden.


"Wer Naturschutz ohne Feingefühl für Interessenkonflikte betreibt, der verkennt die Realitäten des menschlichen Daseins und erliegt einem bloßen utopischen Traum" (Aldo Leopold, 1937)