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Sozialwahl 2023 - Wahlunterlagen richtig beantragen

Sozialwahl 2023

Sozialwahl 2023 – wählt Liste 2 „Waldbesitzerverbände“

Die SVLFG verschickt aktuell an ihre 1,5 Mio. Versicherten den Fragebogen zur Feststellung der Wahlberechtigung für die Teilnahme an der Sozialwahl. Dieser ist so schnell wie möglich ausgefüllt per Post an die SVLFG zurückzusenden.

 

Die AGDW bietet zur korrekten Beantragung der Wahlunterlagen folgenden Service an:

 

•    Ausfüllhilfen zum einseitigen Fragebogen für Waldbesitzende, Forstbetriebsgemeinschaften und Waldgenossenschaften: https://www.waldeigentuemer.de/sozialwahl/#5


•    Masterclass Wahlunterlagen richtig beantragen  am 17. März und am 5. April 2023.

 

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft unfallversichert sind, sind aufgerufen, bei der Sozialwahl in diesem Frühjahr die Liste 2 „Waldbesitzerverbände“ zu wählen. Dafür müssen diese zunächst den Fragebogen zur Feststellung der Wahlberechtigung ausfüllen, den die SVLFG demnächst verschickt. Die Waldbesitzerverbände wollen sich in der nächsten Legislaturperiode für mehr Beitragsgerechtigkeit einsetzen.

 

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